§ 30 Abs. 2 BSIG · Art. 21 Abs. 2 NIS2
Wo stehen wir bei § 30 BSIG – und was zuerst?
Zehn Fragen, eine je Mindestmaßnahme nach § 30 Abs. 2 BSIG. Sie erhalten eine Reihenfolge mit Fundstelle, nächstem Schritt und den Nachweisen, die ein Prüfer typischerweise sehen will. Eine Selbsteinschätzung, keine Prüfung durch Dritte.