Meldepflicht-Check · Art. 23 NIS2 · § 32 BSIG
Ist dieser Vorfall meldepflichtig – und bis wann?
Nach Art. 23 Abs. 3 NIS2 ist ein Vorfall „erheblich“, wenn er eine schwerwiegende Betriebsstörung oder finanzielle Verluste verursacht hat oder verursachen kann oder andere erheblich schädigt; die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 ergänzt harte Schwellen für digitale Infrastruktur und digitale Dienste. Ab Kenntnisnahme sind Frühwarnung (24 h), Meldung (72 h) und Abschlussbericht (1 Monat) fällig – an das CSIRT bzw. die zuständige Behörde, in Deutschland das BSI (§ 32 BSIG).
Für Übungen und Vorbereitung gedacht. Im echten Vorfall läuft die Uhr ab Kenntnisnahme – nicht ab diesem Formular. Das Vorfall-Modul der Plattform führt Timer, Meldungen und Nachweise für echte Fälle.