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NIS2-Betroffenheitsprüfung

Gilt NIS2 für Ihr Unternehmen?

Art. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555: Sektor (Anhang I/II), Unternehmensgröße nach Empfehlung 2003/361/EG – verbundene und Partnerunternehmen mitgezählt – und die größenunabhängigen Merkmale. Ergebnis: wesentlich, wichtig oder nicht betroffen, mit Begründung in Prüfreihenfolge und der deutschen Umsetzung (§ 28 BSIG).

A · Ihr Unternehmen

Empf. 2003/361/EG: mittel ab 50 Beschäftigten oder > 10 Mio. € Umsatz und Bilanz; groß ab 250 Beschäftigten oder > 50 Mio. € Umsatz und > 43 Mio. € Bilanz. Ohne Bilanzsumme wird die Grenze mittel/groß genähert.

B · Konzern- oder Gruppenstruktur (optional)

Empf. 2003/361/EG Art. 3 und 6: Unternehmen mit mehr als 50 % Beteiligung (haltend oder gehalten) sind verbunden – die Zahlen zählen voll; 25–50 % sind Partnerunternehmen – die Zahlen zählen anteilig. Bis zu drei eintragen; Anteil leer lassen für ein verbundenes Unternehmen.

UnternehmenBeschäftigteJahresumsatz (€)Bilanzsumme (€, optional)Anteil in % (leer = verbunden, 100 %)
1
2
3

C · Sektor(en) nach Anhang I / II

Jeden Sektor ankreuzen, in dem Sie die Dienstleistung erbringen – das stärkste Urteil zählt, jeder Sektor wird einzeln ausgewiesen. Trifft keiner zu, nichts ankreuzen.

Anhang I — Sektoren mit hoher Kritikalität

Anhang II — sonstige kritische Sektoren

D · Größenunabhängige Merkmale (Art. 2 Abs. 2–4)

E · Ausnahmen und Sonderregime (Art. 2 Abs. 7–10, Art. 4)

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