Lieferanten-Triage · Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS2
Wie tief müssen Sie diesen Lieferanten prüfen?
Beginnen Sie nicht mit der Frage an den Lieferanten „Sind Sie sicher?“. Beginnen Sie mit dem, was Sie wissen: Was liefert er, auf welche Daten greift er zu, welche Rechte hat er, was passiert, wenn er ausfällt, ist er ersetzbar. Das bestimmt Prüftiefe, anzufordernde Nachweise und Vertragsklauseln – Art. 21 Abs. 2 lit. d und Abs. 3 NIS2, DVO 2024/2690 Anhang Nr. 5.1.