§ 33 BSIG · nach der Betroffenheitsprüfung
Registrierung beim BSI vorbereiten
Wer unter NIS2 fällt, muss sich beim BSI registrieren. Diese Seite sammelt, was Sie dafür brauchen – Angaben, Zugänge und Fristen, jeweils mit Fundstelle.
Wer und bis wann
- Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sowie Domain-Name-Registry-Dienstleister registrieren sich spätestens drei Monate, nachdem sie erstmals oder erneut als solche gelten. § 33 Abs. 1 BSIG
- Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten; für Einrichtungen, die seitdem betroffen sind, laufen die drei Monate ab diesem Tag. BGBl. 2025 I Nr. 301
- Ändern sich die Angaben, melden Sie das unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen ab Kenntnis. § 33 Abs. 5 BSIG
- Kritische Anlagen werden nach § 8 des KRITIS-Dachgesetzes registriert, nicht über diese Liste. § 33 Abs. 2 BSIG
Welche Angaben das Gesetz verlangt
Wortlaut des § 33 Abs. 1 BSIG:
- Name der Einrichtung, einschließlich der Rechtsform und falls einschlägig der Handelsregisternummer § 33 Abs. 1 Nr. 1 BSIG
- Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse, öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern § 33 Abs. 1 Nr. 2 BSIG
- relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder falls einschlägig Branche § 33 Abs. 1 Nr. 3 BSIG
- Auflistung derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringt § 33 Abs. 1 Nr. 4 BSIG
- die für die Tätigkeiten, aufgrund derer die Registrierung erfolgt, zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder § 33 Abs. 1 Nr. 5 BSIG
Was das BSI-Portal zusätzlich abfragt
- NIS-2-Kontaktstelle: Organisationseinheit, Adresse, Telefon und ein Funktionspostfach
- NIS-2-Kontaktperson mit Name und Rolle
- Alle öffentlichen statischen IPv4- und IPv6-Adressbereiche in CIDR-Schreibweise (oder die Angabe, dass es keine gibt)
- Einstufung, Einrichtungsart und gegebenenfalls KRITIS-Status
Quelle: BSI: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, abgerufen am 06.10.2026
Wie die Registrierung läuft
- Zugang „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) einrichten; dafür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat mit Passwort benötigt.
- Im BSI-Portal (portal.bsi.bund.de) mit „Mit MUK anmelden“ einloggen und im Bereich NIS-2 die Registrierung ausfüllen.
- Angaben aktuell halten: Änderungen binnen zwei Wochen im Portal nachtragen.
Quelle: BSI: Mein Unternehmenskonto (MUK), BSI-Portal, abgerufen am 06.10.2026
Allgemeine Information zur Vorbereitung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Festlegungen des BSI (§ 33 Abs. 6 BSIG).
Stand: 06.10.2026