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§ 33 BSIG · nach der Betroffenheitsprüfung

Registrierung beim BSI vorbereiten

Wer unter NIS2 fällt, muss sich beim BSI registrieren. Diese Seite sammelt, was Sie dafür brauchen – Angaben, Zugänge und Fristen, jeweils mit Fundstelle.

Wer und bis wann

Welche Angaben das Gesetz verlangt

Wortlaut des § 33 Abs. 1 BSIG:

  1. Name der Einrichtung, einschließlich der Rechtsform und falls einschlägig der Handelsregisternummer § 33 Abs. 1 Nr. 1 BSIG
  2. Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse, öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern § 33 Abs. 1 Nr. 2 BSIG
  3. relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder falls einschlägig Branche § 33 Abs. 1 Nr. 3 BSIG
  4. Auflistung derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringt § 33 Abs. 1 Nr. 4 BSIG
  5. die für die Tätigkeiten, aufgrund derer die Registrierung erfolgt, zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder § 33 Abs. 1 Nr. 5 BSIG

Was das BSI-Portal zusätzlich abfragt

Quelle: BSI: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, abgerufen am 06.10.2026

Wie die Registrierung läuft

  1. Zugang „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) einrichten; dafür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat mit Passwort benötigt.
  2. Im BSI-Portal (portal.bsi.bund.de) mit „Mit MUK anmelden“ einloggen und im Bereich NIS-2 die Registrierung ausfüllen.
  3. Angaben aktuell halten: Änderungen binnen zwei Wochen im Portal nachtragen.

Quelle: BSI: Mein Unternehmenskonto (MUK), BSI-Portal, abgerufen am 06.10.2026

Allgemeine Information zur Vorbereitung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Festlegungen des BSI (§ 33 Abs. 6 BSIG).

Stand: 06.10.2026